TV Huttenheim Willkommen auf der Seite des TV Huttenheim

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Mitglied werden

Mitglied kann bei uns jeder werden, der das 1. Lebensjahr vollendet hat.

Hierzu muss eine Beitrittserklärung ausgefüllt werden, die an die Vorstandschaft zu richten ist. Natürlich nimmt auch jeder Übungsleiter die Beitrittserklärung entgegen und leitet sie weiter. Die Beitrittserklärung findet Ihr im Downloadbereich bzw. HIER

Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (normalerweise beide Elternteile) erforderlich.

Mitglieder werden durch die Vorstandschaft aufgenommen. 

Die Mitglieder haben einen durch die Mitgliederhauptversammlung bestimmten jährlichen Beitrag zu entrichten, die derzeit wie folgt lauten:

 

Kinder und Jugendliche bis 23 Jahre

25,00 EUR

Erwachsene

40,00 EUR

Familien (Vater und/oder Mutter sowie alle Kinder) *)

60,00 EUR

 

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod, ebenso bei einem Beitragsrückstand von zwei Jahren. Der Austritt muss schriftlich gegenüber des Vorstands erfolgen und ist zum Ende eines jeden Kalenderjahres möglich. 
Näheres hierzu regelt die Satzung unter Ziffer 02 ff. 

*Sind nur die Kinder einer Familie Mitglied, so gilt ab dem dritten Kind der Höchstbeitrag = Familienbeitrag von 60,00 EUR.







 

 
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Vereinsverwaltung

Die Vereinsverwaltung wurde bei der Jahreshauptversammlung, am 03.05.2024, wie folgt gewählt
1. Vorsitzender Christian Hautz
2. Vorsitzender Mirco Haag
3. Vorsitzender Alexandra Stirnat
Kassier Michaela Dreilich
Schriftführer Martina Hautz
Pressewart Jürgen Baumann
Beisitzer Rosemarie Wittemann
  Mariella Stassen
  Lutz Gillhausen
  Ramona Schönwald
  Torsten Schönwald
  Claudia Fay
  Valerie Dreilich
  Jens Moock

 

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Satzung

Satzung des Turnvereins Huttenheim 1910 e.V.

01 Name, Sitz Zweck

01.01 Der Verein führt den Namen Turnverein Huttenheim 1910 e.V. und ist im Vereinsregister des AG Philippsburg (Register Nr. 32) eingetragen und hat seinen Sitz in Philippsburg, Stadtteil Huttenheim.

01.02 Der TV Huttenheim bezweckt die Förderung von Turnen und Sport als eines Mittels der sportlichen Freizeitgestaltung. Der Satzungszweck wird besonders verwirklicht durch Angebote im Freizeit-, Breiten-, Leistungs- und Gesundheitssport. Der Verein unterhält einen geordneten Übungs- und Wettkampfsbetrieb.

01.03 Der TV Huttenheim arbeitet auf der Grundlage des Amateurgedankens. Er lehnt Doping als Mittel zur persönlichen Leistungssteigerung im Sport kategorisch ab und verlangt von seinen Mitgliedern eine entsprechende Haltung.

01.04 Der TV Huttenheim lehnt alle Bindungen parteipolitischer, religiöser und rassistischer Art ab und verlangt von seinen Mitgliedern entsprechende Toleranz.

01.05 Der TV Huttenheim ist Mitglied des Badischen Sportbundes Nord e.V. und weiteren Sportfachverbänden. Er kann Mitglied weiterer Verbände und Organisationen werden, wenn dies dem Satzungszweck dienlich ist.

01.06 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

01.07 Der TV Huttenheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

01.08 Die Mitglieder des Vorstandes (vgl. § 6 der Satzung) können als pauschalen Ersatz neben nachgewiesenen Auslagen maximal den Betrag nach § 3 Nr. 26a EStG erhalten.

02 Mitgliedschaft

02.01 Als Mitglied aufgenommen werden kann, wer das 1. Lebensjahr vollendet hat.

02.02 Beitrittserklärungen sind schriftlich an die Vorstandschaft zu richten. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

02.03 Mitglieder werden durch die Vorstandschaft aufgenommen. Die Vorstandschaft ist befugt, Aufnahmegesuche ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Gegen die Ablehnung steht die Berufung an die nächste Mitgliederhauptversammlung offen, sofern zehn Mitglieder diese Berufung unterstützen.

02.04 Die Mitglieder haben einen durch die Mitgliederhauptversammlung bestimmten Betrag zu entrichten. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod, ebenso bei einem Beitragsrückstand von zwei Jahren

03 Vereinsordnung und Struktur

03.01 Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und die Vorstandschaft.

03.02 Sitzungen der Vereinsorgane werden vom 1. Vorsitzenden geleitet, in seiner Vertretung vom 2. Vorsitzenden oder 3. Vorsitzenden. Sind alle verhindert, bestimmt die Versammlung einen Sitzungsleiter aus ihrer Mitte.

03.03 Über jede Sitzung führt der Schriftführer ein Protokoll. Ist er verhindert, bestimmt die Versammlung einen Protokollführer. Das Protokoll ist vom Sitzungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben.

03.04 Die Vereinsorgane können nach Bedarf fachkundige Berater hinzuziehen und Ausschüsse bilden, denen bestimmte Aufgaben übertragen werden.

03.05 Die Jugendversammlung des Vereins wählt alle zwei Jahre einen Jugendausschuss der die Belange der Jugendlichen Mitglieder im Verein vertritt.

03.06 Der Bereich des allgemeinen Sports gliedert sich in Gruppen die von Gruppenleitern und Turnwarten betreut werden.

04 Mitgliederversammlung

04.01 Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sie sind stimmberechtigt und wählbar.

04.02 Eine Mitgliederversammlung findet in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres als Jahreshauptversammlung statt.

04.03 Weitere Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des 1. Vorstandes, 2. oder 3. Vorstandes bzw. auf schriftliches Verlangen von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder einberufen.

04.04 Der 1. Vorstand ist verpflichtet, die Versammlung innerhalb vier Wochen nach Eingang eines solchen Antrages einzuberufen.

04.05 Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

a) Entgegennahme der Jahresberichte und des Kassenberichtes

b) Entlastung der Vorstandschaft und der Kassenprüfer

c) Alle zwei Jahre Wahl der Mitglieder des Vorstandes

d) Wahl der Kassenprüfer

e) Bestätigung der Jugendleiter und der Abteilungsleiter

f) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

g) Beschlussfähigkeit über Satzungsangelegenheiten

h) Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern und der Vorstandschaft

i) Auflösung des Vereins

Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden durch Bekanntmachung mindestens drei Wochen vorher in ortsüblicher Weise einberufen. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, obliegt die Einberufung einem der Vorstandsmitglieder in der Reihenfolge, wie sie unter 05.01 aufgeführt sind.

04.06 Mit der Einberufung soll die Tagesordnung bekanntgegeben werden. Die Mit- gliederversammlung kann auch ohne vorherige Bekanntgabe frei beschließen. Nur über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins dürfen Beschlüsse nur dann gefasst werden, wenn bei der Einberufung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

04.07 Die satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfäig.

04.08 Sie entscheidet durch offene Stimmabgabe. Auf Verlangen von mindestens einem Zehntel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder ist geheim abzustimmen.

04.09 Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung über

a) Änderung der Satzung

b) Anträge, die Entscheidungen zum Gegenstand haben, welche satzungsgemäß dem Vorstand zustehen.

Eine Mehrheit von drei Vierteln ist erforderlich für:

a) Änderung des Vereinszweckes

b) die Auflösung des Vereins

In allen anderen Fällen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der erschienen Mitglieder.

04.10 Stimmgleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenthaltung bedeutet Nicht-Teilnahme an der Abstimmung.

04.11 Für die Entlastungen und Wahl des Gesamtvorstandes bestimmt die Mitglieder- versammlung einen Versammlungsleiter aus ihrer Mitte,

04.12 Anträge an die Mitgliederversammlung sind mindestens drei Tage vorher schriftlich über den 1. Vorsitzenden, 2. oder 3 . Vorsitzenden einzureichen. Später gestellte Anträge werden nur behandelt, wenn die Mitgliederversammlung zustimmt.

04.13 Die Ernennung von Ehrenmitgliedern, Richtlinien für Ehrungen sind auf einer gesonderten aufgeführten Ehrenordnung festgehalten.

05 Vorstand

05.01 Den Vorstand bilden:

a) der 1 . Vorsitzende

b) der 2. Vorsitzende

c) der 3. Vorsitzende

d) der Kassier

e) der Schriftführer

f) gegebenenfalls der Pressewart

g) der Jugendleiter, die Jugendleiterin

h) die Beisitzer

05.02 Gesetzliche Vertreter des Vereins sind der 1. Vorsitzende sowie der 2. und 3. Vorsitzende (im Sinne des § 26 BGB ). Alle sind für sich allein vertretungsberechtigt.

05.03 Der Vorstand erledigt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm stehen insbesondere folgende Entscheidungen zu:

a) Aufnahme von Mitgliedern

b) Ausschluss von Mitgliedern

c) Ehrungen nach den von der Verwaltung festgelegten Richtlinien

d) Dem Vorstand obliegen alle Angelegenheiten, die von der Satzung nicht anderen Vereinsorganen zugewiesen sind.

05.04 Sitzungen des Vorstandes werden nach Bedarf vom 1. Vorsitzenden einberufen. Im Verhinderungsfall wird er vom 2. oder 3. Vorsitzenden vertreten.

05.05 Der Vorstand entscheidet durch offene Abstimmung. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.

05.06 Der 1. Vorstand und der Kassenwart haben die Befugnis, Ausgaben bis zu 150,00 EUR ohne einen besonderen Beschluss des Vorstandes zu machen, sind aber dem Vorstand bei der nächsten Sitzung berichtspflichtig.

06 Kassenführung

06.01 Der Kassenwart ist für die ordnungsgemäße Führung der Vereinskasse und für die Verwaltung der Vereinsvermögens verantwortlich. Der Kassenwart sorgt für die richtige Einziehung der Beiträge. 

06.02 Die Mitgliederversammlung stimmt über die Entlastung des Kassenwartes gesondert ab.

06.03 Die Mitgliederversammlung wählt jedes Geschäftsjahr zwei Kassenprüfer, die nicht Mitglied des Vorstandes sein dürfen und nicht mit sonstigen Kassenführungsaufgaben für den Verein tätig sind. Die Kassenprüfer berichten der nächsten Mitgliederversammlung über das Prüfergebnis. Scheidet ein Kassenprüfer vorzeitig aus, nimmt der Turnwart eine Ergänzungswahl vor.

07 Jugendausschuss

07.01 Die Aufgaben des Jugendausschusses regelt eine besondere Jugendordnung.

07.02 Dem Jugendausschuss gehören an:

a) der Jugendleiter oder die Jugendleiterin als Vorsitzender

b) der Jugendleiter oder die Jugendleiterin als Stellvertreter

c) die Jugendleiter der Abteilungen

d) die im Jugend- und Kinderbereich tätigen Übungsleiter

07.03 Jugendleiter und Jugendleiterin werden alle zwei Jahre von der Jugendversammlung gewählt.

07.04 Die Jugendversammlung besteht aus den minderjährigen Vereinsmitgliedern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, sowie aus den im Jugend- und Kinderbereich tätigen Übungsleitern.

07.05 Die Jugendversammlung tritt alljährlich vor der Jahreshauptversammlung des Vereins zusammen.

08 Abteilungen

08.01 Die Abteilungen regeln ihre Angelegenheiten selbständig im Rahmen der von Satzung und Vorstandschaft bestimmten Richtlinien und müssen dann der Vorstandschaft Rechenschaft ablegen.

09 Haftung

09.01 Der Verein haftet nicht für die zu Übungsstunden oder Vereinsveranstaltungen mitgebrachten Gegenstände und GeIdbeträge.

09.02 Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigungen von Vereinseigentum ist voller Ersatz zu leisten. Dies gilt auch für Eigentum der Stadt Philippsburg in der vom Verein benutzten stadteigenen Halle.

09.03 Unfall- und Haftpflichtansprüche über die von der Unfall- oder Haftpflichtversicherung des Badischen Sportbundes bzw. des durch den Verein mit einem Versicherungs- unternehmen abgeschlossenen Haftpflichtversicherung hinausgehenden Sätze lehnt der Verein ab.

10 Auflösung des Vereins

10.01 Eine zu diesem Zweck ausdrücklich einberufene Mitgliederversammlung kann mit Zustimmung von mindestens drei Vierteln der erschienenen Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließen.

10.02 Gleichzeitig sind mindestens zwei Liquidatoren zu bestellen.

10.03 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines gemeinnützigen Zweckes geht das Vereinsvermögen auf die Stadt Philippsburg über mit der Bestimmung, es treuhänderisch bis zehn Jahre für einen am Ort neu zu gründenden und als gemeinnützig anerkannten Turnverein aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Treuhänder berechtigt, das Vereinsvermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige turnerische Zwecke zu verwenden.

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

Huttenheim, den 15.07.2010

gez. Eva Wittemann

1 . Vorsitzende

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Vereinsgeschichte

100 Jahre TV Huttenheim 1910 e.V.

 

Auszug aus der Festrede zur Jubiläumsveranstaltung, am 24.10.2010, in der Bruhrainhalle in Huttenheim. (Autor: Jürgen Baumann)

 

1910 beginnt die Geschichte des TV Huttenheim. Kaiser Wilhelm II. ist zu dieser Zeit deutsches Staatsoberhaupt und mit der Probefahrt des Luftschiffes „Deutschland“ unter der Führung seines Erbauers, des Grafen Ferdinand von Zeppelin, beginnt die Ära des Luftverkehrs. Der Großteil der Bevölkerung kennt weder Urlaub noch Freizeit - der Sonntag ist der einzig arbeitsfreie Tag.

Durch den Aufruf eines jungen Mannes, der während seiner aktiven Militärzeit den Wert des Turnens kennergelernt hatte versammelten sich am Sonntag, den 26. Oktober 1910, im Nebenzimmer des Gasthauses „Zur Krone“ eine Anzahl junger turnbegeisterter Huttenheimer, die den Turnverein Huttenheim aus der Taufe hoben. Bei der Gründungsversammlung wurden Karl Hafner, der Initiator der Gründungsversammlung, zum 1. Vorstand gewählt.

Als Vereins- und Turnlokal wurde das Gasthaus „Zur Sonne“ bestimmt und die Turnstunden wurden sofort aufgenommen. Ordnungs- und Freiübungen standen als erstes auf dem Plan. Es kamen immer mehr aktive und passive Mitglieder zum Verein, sodass – wenn auch gegen Bürgschaft – für ca. 800 Mark Turngeräte angeschafft werden konnten.

Durch die Unterstützung einiger Turnkammeraden aus Graben war es möglich, dass sich die jungen Huttenheimer Turntalente schon beim nächsten Gauturnfest behaupten, und Kranzsieger werden konnten.

 

Dies gab natürlich enormen Auftrieb. Die Zahl der aktiven Turner stieg stetig und der „Sonnensaal“ wurde allmählich zu klein. Nach langen und schwierigen Verhandlungen wurde dem Verein durch das Domänenamt ein ca. 40 ar großes Gelände beim Huttenheimer Bahnhof, als Turn- und Spielplatz verpachtet. In Gemeinschaftsarbeit wurde der Platz hergerichtet, eingezäunt und ein Holzschuppen als Umkleide- und Geräteraum erstellt, sodass während der Sommermonate der gesamte Turn-, Leichtathletik- und Spielbetrieb auf diesem Platz abgehalten werden konnte. Es muss hier festgehalten werden, dass in jenen Jahren an Turn- und Spielabenden ein recht lebhafter Betrieb auf dem Platz herrschte. Einzelne Mucker und Miesmacher wurden vom Turnwart zuerst verwarnt und bei weiteren Ordnungsverstößen ausgeschlossen. Der Verein strebte so weiter aufwärts und hatte sich im Turnkreis schon einen guten Ruf erworben, als mit dem Ausbruch des 1. Weltkrieges der Turnbetrieb zum erliegen kam.

Sehr schwer waren für den Verein die Verluste, die dieser unselige Krieg mit sich brachte. Am Ende mussten neben dem 1. Vorstand noch 26 Mitglieder ihr junges Leben lassen. Schwer war daher der Wiederaufbau nach Kriegsende. Aber unentwegt gingen die heimgekehrten Mitglieder an die Arbeit. Gottlob waren die Turngeräte durch den aktiven Turner und Schriftführer des Vereins, Hubert Zimmermann, rechtzeitig und sicher untergebracht worden und beinahe unbeschädigt.

Nachdem Hubert Zimmermann zum 1. Vorstand berufen und ihm eine arbeitsfähige Verwaltung beigegeben worden war, nahm der Verein sogleich wieder einen schönen Aufschwung. Ja, er kam bald mit 160 Mitgliedern über die Vorkriegsstärke hinaus. Da auch dann wieder die Raumverhältnisse zu beengt waren, stellte der 1. Vorstand bei der Verwaltung den Antrag auf Bau einer Turnhalle auf dem Sportplatz. Leider wurde sein Antrag aber nicht angenommen, was sich später als sehr nachteilig erweisen sollte.

Die Geldentwertung wurde in den folgenden Jahren immer größer. Der sich nach dem Krieg rasch angesammelte Geldbetrag reichte gerade noch zur Schaffung einer Ehrentafel für die im Krieg gefallenen Mitglieder des Vereins.

Leider sollte trotz der Bemühungen der Verwaltung, besonders auch durch das immer stärker aufkommende Fußballspiel, das Interesse am Turnen immer weiter zurückgehen. Das mangelnde Interesse am Turnen und der dann folgende 2.Weltkrieg sorgten dafür, dass die Vereinstätigkeit ab 1933 fast 2 Jahrzehnte lang eingestellt werden musste.

Erst am 19. Januar 1952 trafen sich wieder einige Gönner und Freunde des Turnsports im Gasthaus „Zum Ritter“ um die Vereinstätigkeit wieder aufleben zu lassen. Die neue Verwaltung wurde angeführt von Ludwig Götz als 1., sowie Heinrich Wittemann als 2. Vorstand.

Die Vereinsleitung legte sogleich wieder Turn- und Übungsstunden fest. Weiterhin stellte sie sich die Aufgabe, die noch vorhandenen, teilweise aber beschädigten Turngeräte wieder in Ordnung zu bringen. Am 1. Mai bekam der Verein Zuwachs durch weibliche Mitglieder, die von Heinrich Wittemann in die Anfänge des Wettkampfturnens eingewiesen wurden.

Bis zum Jahr 1954 nahm der Verein mit großem Erfolg an verschiedenen Preis- und Schauturnen teil. Am 24. August 1952 veranstaltete der TV Huttenheim erstmals ein eigenes Schauturnen.

1954 wurden Kurt Gerweck und Rudi Weser zum 1. und 2., Vorstand des TV gewählt. Leider konnten, in Folge der Raumnot, die Turnstunden nicht mehr regelmäßig durchgeführt werden, was sich bei den Wettkämpfen natürlich nachteilig auswirkte.

Im März 1955 feierte der Verein sein 45. Jubiläum. In der Knaudenheimer Straße hatte man ein Festzelt aufgebaut in dem nach der Ehrung verdienter Turnkammeraden, ein großes Schauturnen stattfand. An diesem Schauturnen beteiligten sich unter anderem das Mitglied der damaligen Deutschlandriege Karl Bohnenstengel, die bekannten Gebrüder Heger aus Wiesental sowie die Gebrüder Adler.

Bei der Generalversammlung im März 1956 wurde Robert Tirolf zum 1. Vorstand gewählt. In dieser Versammlung wurde auch bestimmt, dass der Frauenturnwart Fritz Belz eine monatliche Entschädigung von DM 20,00 erhalten solle – vorausgesetzt, dass er in dem betreffenden Monat mindestens 8 Turnstunden abgehalten hatte. Es musste eben überall gespart werden.

Ein großes Ereignis in der Geschichte des Vereins und sicher darüber hinaus in der ganzen Gemeinde war der Besuch der Schweizer Turner aus Donzhausen, im Kanton Thurgau. Zur Partnerschaft mit dem Turnverein Donzhausen kam es durch den Willen und den Ideenreichtum des damaligen Vorsitzenden Willi Etter. Er suchte auf einer Deutschlandkarte nach einem Ort in Süddeutschland, der nicht all zu groß sein sollte. Durch Zufall fiel seine Wahl auf Huttenheim. Herr Etter schrieb sogleich einen Brief nach Huttenheim auf dessen Kuvert folgendes zu lesen war: „An den Turnverein Huttenheim – Falls es in Huttenheim keinen Turnverein gibt, bitte an die nächste Ortschaft weiterleiten“. Da es aber in Huttenheim einen Turnverein gab, kam es Mitte der 50er zum ersten Treffen der beiden Vorstände Robert Tirolf und Willi Etter. Um die Reisekosten, wie auch die Reisestrapazen, so gering wie möglich zu halten, traf man sich auf halbem Wege in Freudenstadt. Und hier wurde die Partnerschaft zwischen dem TV Donzhausen und dem TV Huttenheim besiegelt. So kam es dazu, dass 1956 zum ersten Male ausländische Sportler in Huttenheim weilten. Der Verein bereitete seinen Gästen einen herzlichen Empfang. Ehrenvorstand Hubert Zimmermann hieß die Gäste am Bahnhof willkommen, unter Musikbegleitung zog der stattliche Festzug zum Vereinslokal. Dort sprach am Abend Bürgermeister Weser den Schweizer Gästen seinen Dank aus und wünschte, dass sie von Huttenheim den denkbar besten Eindruck in ihre Heimat mitnehmen sollten. Die Schweizer Turnbrüder waren über den herzlichen Empfang in Huttenheim sichtlich überrascht, was auch in den Dankesworten des Schweizer Vereinspräsidenten Willi Etter zum Ausdruck kam.

Bei der Generalversammlung am 15. März 1958 legte Robert Tirolf sein Amt als Vorstand nieder und erst nach langem Drängen erklärte sich Ehrenvorstand Hubert Zimmermann dazu bereit, das Amt zu übernehmen. Er habe es als seine Pflicht angesehen, den Verein in einem so schweren Augenblick nicht seinem Schicksal zu überlassen. Ganz besonders lag ihm das Fehlen auch nur annähernd geeigneter Turnräume am Herzen. Er stellte fest, dass es unter diesen Umständen unmöglich sei, den Verein auf turnerischem Gebiet vorwärts zu bringen oder das Niveau zu halten. Bei einer Versammlung im April hatte man eine lebhafte Aussprache über die Möglichkeit des Baues einer vereinseigenen Turnhalle. Im Oktober wurde eine außerordentliche Versammlung einberufen bei der dann Planskizzen, für eine Turnhalle, vorgelegt wurden. Offenbar war aber die Finanzierung unmöglich, denn das Projekt wurde ad acta gelegt – niemand sprach fortan an mehr von einer eigenen Turnhalle.

Das Jahr 1960 stand ganz im Zeichen des 50-jährigen Vereinsjubiläums, das an einem Augustwochenende mit einer Veranstaltung auf dem Festplatz gefeiert wurde. Den Samstag gestalteten die Huttenheimer Ortsvereine und zum Abschluss gab es ein Schauturnen des TV Oberhausen. Der Sonntagvormittag war der Leichtathletik gewidmet, bevor am Nachmittag die bekannte Wiesentaler Turnriege das Publikum begeisterte. Den Ausklang fand die Festveranstaltung beim abendlichen Tanz. Bei der Generalversammlung im folgenden Jahr galt daher das besondere Interesse dem Kassenbericht. Der Kassier konnte von einem Überschuss von DM 700,00 aus dem Jubiläumsfest berichten.

Am 27. März 1965 wurde Robert Tirolf abermals zum 1. Vorstand gewählt. Inzwischen konnte auch der Turnbetrieb wieder aufgenommen werden, der wegen fehlender Trainingsmöglichkeiten seit 1961 beinahe gänzlich geruht hatte. Die Gemeindeverwaltung stellte dem Verein die Gymnastikhalle der neuen Schule, die 1964 erbaut wurde, zur Verfügung.

Doch in den folgenden Jahren wurde es immer ruhiger um den Turnverein Huttenheim - und als im Jahre 1969 einige Jungen unter Anleitung von Paul Schopf den Turnbetrieb wieder aufnehmen wollten wandte man sich zunächst an den Sportkreis Bruchsal. Man erhielt vom damaligen Sportkreisvorsitzenden Hans Kauffmann den Bescheid, dass der TV Huttenheim durch Versäumnisse in der Vergangenheit, nicht mehr Mitglied beim Badischen Sportbund war und daher als aufgelöst zu betrachten sei. Um wieder zu geordneten Verhältnissen zu kommen, war man also gezwungen, den Turnverein Huttenheim‚ wieder neu zu beleben!

Die geschah am 18. Oktober 1969 bei der Wiedegründungsversammlung:

Gemäß den Richtlinien der Vereinssatzung hatte Roland Zimmermann die Mitglieder und Freunde des Vereins durch die Ortsrufanlage und durch persönliche Besuche zur geladen.

Nach eingehender Aussprache waren die Anwesenden der Meinung, dass dem Vorschlag der Wiedergründung zugestimmt werden sollte, damit im Interesse der Jugend die Übungsstunden bald wieder aufgenommen werden könnten.

Bei der anschließenden Wahl des Turnrates wurden per Akklamation berufen:

Herr Paul Schopf zum 1. Vorstand

Herr Roland Zimmermann zum 2. Vorstand

Die Gewählten nahmen Ihre Ämter an. Herr Schopf dankte für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und versprach alles zu tun, damit vor allem die Jugend beim TV Huttenheim wieder in guten Händen sei.

Die vom Badischen Sportbund geforderten Unterlagen wurden umgehend übersandt und am 28.11.1969 konnte der Turnverein Huttenheim beim Amtsgericht Philippsburg in das Vereinsregister eingetragen werden. Somit gab es ab diesem Zeitpunkt, auch formal, wieder einen Turnverein Huttenheim.

Mit der Turnerei ging es, dank des unermüdlichen Einsatzes von Paul Schopf, fortan immer weiter aufwärts und immer mehr Jugendliche fanden den Weg zum Verein.

Bei der ersten Generalversammlung nach der Wiedergründung wurde Paul Schopf wiedergewählt, Erich Notheis wurde 2. Vorsitzender. Paul Schopf war erster Vorstand bis zur Generalversammlung des Jahres 1984. Ab 1984 war Paul Schopf Oberturnwart und neuer 1. Vorstand wurde Walter Langlotz.

Ein besonderer Glücksfall für den TV trat 1974 ein. Durch einen Wohnortwechsel kam Frau Ursula Biester aus Graben nach Huttenheim. Sie stellte Ihr Wissen und Können sogleich dem TV Huttenheim zur Verfügung und als staatlich geprüfte Übungsleiterin wurde sie der Motor der Frauenabteilung. Ihr verdankt der TV den rasanten Aufschwung bei der Frauengymnastik sowie des Mutter- und Kind-Turnens. Alles in allem, Säulen des TV Huttenheim, die heute nicht mehr wegzudenken sind.

Aber auch für die Buben- und Männerabteilung sollte es weiter bergauf gehen. Und auch hier kann man von einem außerordentlichen Glücksfall sprechen ‚ als die Verwaltung des Vereins im Jahre 1975 Ewald Heger als Übungsleiter gewinnen konnte. Er formte aus dem reichen Reservoir junger Talente‚ Turner, die sich Überall sehen lassen konnten. In der Gauklasse und in der Bezirksklasse reihte sich Erfolg an Erfolg. Aber auch ältere Turnerinnen und Turner waren bei den verschiedenen Turnfesten unter den Siegern ‚ und immer wieder kehrten die Huttenheimer mit Gold- Silber- oder Bronzemedaillen nach Hause zurück. Auch die, in den Jahren zuvor, immer wieder kritische Raumsituation konnte 1975 endgültig behoben werden. Man zog von der Turnhalle der Schule um, in die neu errichtete Bruhrainhalle. Platzmangel und fehlende Trainingsmöglichkeiten sollten von nun an der Vergangenheit angehören.

Mit den 80er Jahre begann für den TV Huttenheim die sportlich erfolgreichste Zeit. Politisch waren diese Jahre geprägt durch die Ära Kohl. Es war das Jahrzehnt der Neuen Deutschen Welle, von Poppern und Punkern. Ein Jahrzehnt das 1989 mit dem Fall der Mauer endete.

Im Jahre seines 75-jährigen Bestehens (also 1985) gab es für den Verein den bis dato größten sportlichen Erfolg in der Vereinsgeschichte. Die Jugendturner Michael, Stefan und Thomas Brecht, Walter Brunner, Georg und Jürgen Kollomi sowie Jürgen Zieger wurden an Pfingsten in Sulzfeld 2. Badischer Meister - 1987 schaffte man es sogar den Titel des „Badischen Meisters“ nach Huttenheim zu holen. Ein wahrhaft stolzer Erfolg dieser jungen Turner und Ihres Trainers Ewald Heger mit Co-Trainer Karl Brecht. Dies waren die Geburtsjahre einer sehr erfolgreichen Turnergeneration die auch über die Grenzen Huttenheims hinaus bekannt waren und für den TV Erfolg um Erfolg erturnten. Aber nicht nur mit ihren sportlichen Erfolgen machte diese Gruppe von sich reden. Unter dem Namen “ Barreborzler“ traten die jungen Männer mit einer Clownnummer am Barren auf. Mit ihren gekonnten Darbietungen lösten die jungen Turner allseits wahre Begeisterungsstürme aus.

Auch ein Höhepunkt der 80er Jahre war sicherlich der Besuch des Deutschen Turnfestes 1987 in Berlin. Insgesamt 22 Teilnehmer machten sich auf den Weg von Huttenheim in die heutige Hauptstadt und manch ein Teilnehmer von damals schwärmt noch heute von diesem einmaligen Erlebnis. Um bei diesem Ereignis dabei sein zu können, war man sogar bereit die Kosten von DM 246,50 aus eigener Tasche zu bezahlen.

Eine weitere Gruppe, die ab Ende der 80er, den Bekanntheitsgrad des TV Huttenheim enorm steigerte war die Tanzgruppe „88“ (eighty-eight) die – wie der Name schon sagt – 1988 gegründet wurde. Mit ihren professionellen Showtanz-Darbietungen war diese Gruppe ein gern gesehener Gast auf Festen, Weihnachtsfeiern und anderen Veranstaltungen in- und außerhalb Huttenheims.

Nach 8-jähirger, erfolgreicher Amtszeit, stellte Walter Langlotz 1992 sein Amt als 1. Vorstand zur Verfügung und wurde von Stefan Müller abgelöst, der bis 1996 die Geschicke des Vereins leitete.

Im Jahre 1996 übernahm Frau Uschi Biester das Amt des 1. Vorstandes und sollte den Verein, mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung, in den nächsten 12 Jahren weiterhin prägen. Aus gesundheitlichen Gründen musste Uschi Biester im Jahre 2008 ihr Amt als 1. Vorstand zur Verfügung stellen. Der bisherige 2. und 3. Vorstand Rosemarie Wittemann und Anja Baumann erklärten sich bereit, das Vorstandsamt kommissarisch, bis zu den nächsten Wahlen, zu übernehmen. Seit Februar diesen Jahres ist nun die aktuelle Verwaltung des TV Huttenheim – mit unserem 1. Vorstand Eva Wittemann - im Amt.

Heute, im Jahre seines 100-jährigen Bestehens, ist der TV Huttenheim ein gewachsener Verein mit gesunden Strukturen und einem reichhaltigen Angebot für Jung und Alt. Ständig sind alle Verantwortlichen bemüht das Programm den geänderten Anforderungen bzw. Interessen anzupassen. Dass dies immer wieder gelingt, zeigt die überaus gute Resonanz bei den 3 jüngsten Gruppen des TV –Leichtathletik, Tanzen und Männersport.

Etwa 20 Übungsleiter und ehrenamtliche Helfer betreuen die derzeit 13 unterschiedlichen Gruppen und Programme des Turnvereins.

Der heutige Tag soll aber auch Anlass geben ein wenig in die Zukunft zu schauen. Der gesellschaftliche und demographische Wandel wird auch am TV Huttenheim nicht spurlos vorüber gehen. Programme für die älteren Mitmenschen sind heute bereits ein fester und wichtiger Bestandteil unseres Angebots und werden zukünftig noch an Bedeutung gewinnen. Hier hat bereits ein Umdenken stattgefunden. Die Seniorinnen und Senioren von heute wissen welche Bedeutung der Sport für ihren Alltag haben kann.

Was uns ein wenig Sorgen bereitet ist die Entwicklung bei den Kindern. Die Konkurrenz, durch die Vielzahl an Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, nimmt weiter zu. Hinzu kommen oftmals schulische Anforderungen, die für viele Kinder einen Zeitaufwand bedeuten, der dem eines Erwachsenen Arbeitnehmers in nichts nachsteht. Leider bleibt dabei oft wenig Raum und Zeit für sportliche Aktivitäten. Am Ende müssen wir uns aber darüber beklagen, dass heute bereits jedes 5. Kind in Deutschland an Übergewicht leidet. Diesem Trend ein wenig entgegen zu wirken, ist auch eine Aufgabe, die sich der TV Huttenheim auf seine Fahne geschrieben hat. Unsere Angebote müssen weiterhin spannend und interessant gestaltet werden damit Mädchen und Jungen den Spaß an der Bewegung und ein gesundes Körperbewusstsein entwickeln können.

Wenn wir dies alles beherzigen, dann wird hier an dieser Stelle in 25 Jahren jemand stehen und wird bei der 125 Jahr Feier auf einen Turnverein Huttenheim zurück blicken können, der es geschafft hat, neue Herausforderungen anzunehmen, Traditionen zu bewahren und dabei Bindeglied zu sein zwischen Generationen und Kulturen

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Datenschutz

Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
 

Pflichtinformationen bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO

Gemäß Artikel 13 und 14 DS-GVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommen wir hiermit nach.
 

1. Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist der

Turnverein Huttenheim 1910 e.V. (im Weiteren: TV Huttenheim)
1. Vorstand:         Christian Hautz
Anschrift:             Neudorfer Allee 20, 76661 Philippsburg
Tel.:                         07256 800320
e-Mail:                  vorstand1@tv-huttenheim.de

2. Zwecke und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Der TV Huttenheim verarbeitet folgende personenbezogene Daten:

- Zum Zwecke der Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses werden Name, Vorname, Sportgruppenzugehörigkeit, Familienzugehörigkeit bei Familienmitgliedschaft, bei minderjährigen Mitgliedern auch Name, Vorname und Anschrift der Erziehungsberechtigten), Ehrungen und Auszeichnungen verarbeitet. Hierzu zählen z.B. die Einladung zu Versammlungen und Veranstaltungen, Organisation des Sportbetriebs, Meldung zu Wettkämpfen, Anmeldungen zu Freizeitveranstaltungen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.

- Zum Zwecke der Beitragsverwaltung werden die Bankverbindung und die SEPA-Mandats-Daten verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.

- Zum Zwecke der Abrechnung der Vergütungen der Übungsleiter und Verwaltungsmitglieder werden von den Übungsleitern und Verwaltungsmitgliedern Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Bankdaten und Lizenzen verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.

- Zum Zwecke der Außendarstellung werden Fotos der Mitglieder/von Veranstaltungen auf der Vereinswebseite www.tv-huttenheim.de, auf Seiten der Fachverbände veröffentlicht und an lokale und regionale Printmedien übermittelt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit a) DS-GVO.

- Zum Zwecke der Information und Eigenwerbung des TV Huttenheim werden vereinsinterne Informationen und Werbung an die E-Mail-Adresse und Postanschrift der Mitglieder versendet.Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. f) DS-GVO.
 

3. Empfänger der personenbezogenen Daten

- Die Daten der Bankverbindung nebst SEPA-Mandats-Daten der Mitglieder werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an die Sparkasse Karlsruhe weitergeleitet.

- Als Mitglied des Kraichturngaus, des Badischen Turnerbundes und des Badischen Sportbundes Nord ist der Verein verpflichtet, seine Vorstandsmitglieder, Übungsleiter mit Lizenzen und Wettkampfteilnehmer an die Verbände zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Lizenz. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) wird zusätzlich die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt.

- Zur Erlangung der Rückvergütung des Sportbundes für die geleisteten Übungsstunden der lizenzierten Übungsleiter übermittelt der TV Huttenheim einmal jährlich eine Liste an den Badischen Sportbund Nord, die Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Lizenzdaten und Anzahl der geleisteten Übungsstunden enthält.

- Zur Erlangung der städtischen Zuschüsse für die Jugendförderung übermittelt der TV Huttenheim einmal jährlich eine Liste der jugendlichen Mitglieder im Alter von 3 bis 18 Jahren an die Stadtverwaltung Philippsburg, die Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum enthält.

- Im Rahmen der Cloud-Mitgliederverwaltung werden die personenbezogenen Daten unserer Mitglieder bei der Firma Tineon AG, Uferpromenade 5, 88709 Meersburg (S-Verein Software), gespeichert. Es besteht ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag.

- Im Rahmen des Angebots zur Erlangung des Deutschen Sportabzeichens wurden Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und die erzielten Leistungen an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gemeldet.
 

4. Speicherdauer

- Die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten (insbesondere Eintrittsdatum, Austrittsdatum, Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Bankdaten, SEPA-Mandats-Daten, Familienzugehörigkeit bei Familienmitgliedschaft, bei minderjährigen Mitgliedern auch Name, Vorname und Anschrift der Erziehungsberechtigten) werden 2 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.

- Die für die Vergütung der Verwaltungsmitglieder und Übungsleiter notwendigen Daten (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Lizenz, Spendenbescheinigungen) werden nach 10 Jahren gelöscht (gesetzliche Aufbewahrungsfrist).

- Die für die die Beitragsverwaltung notwendigen Daten (Bankverbindung und die SEPA-Mandats-Daten) werden nach 10 Jahren gelöscht.

- Die IP-Adressen, die beim Besuch der Vereinswebseite gespeichert werden, werden nach 30 Tagen gelöscht.

- Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.
 

5. Betroffenenrechte

Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.

Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.

 

Stand der Information: 15.04.2024

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Impressum

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Turnverein Huttenheim 1910 e.V

 1. Vorsitzende:

Christian Hautz
Neudorfer Allee 20
76661 Philippsburg

E-Mail: vorstand1@tv-huttenheim.de 

Tel.:07256 – 800320

Registergericht: 

Amtsgericht Mannheim, Registernummer: VR 250032

Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte 
i.S.d. § 55 II RstV: 
Jürgen Baumann

 

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